01.04.2012

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  • Roses

    Posted at 2012-04-26 02:23:54

    Und wozu? Wie we4rs wenn wir uns gleich nackt auhziesen und alles was wir haben in Pe4ckchen packen und in alle Welt verschicken? Der Steuerzahler zahlt nicht Steuern, damit die halbe Welt ins gelobte Land Deutschland kommt, um sich im hiesigen sozialen Sicherungsnetz zu sonnen und vom hohen Lebensstandard zu profitieren, den andere erarbeitet haben. Wer legal einwandert, ist hier willkommen (zumindest offiziell), wer jedoch auf betrgerisch-kriminelle Art das Hoheitsgebiet der BRD infiltriert, zeigt keinen Respekt vor hiesigen Gesetzen, dem Staat und somit der Gesellschaft als Ganzes. Wer diese Art der Gesellschaft sooffensihtlich ablehnt, braucht nicht ach noch belohnt zu werden.Und was heidft hier sogenannten Illegalen, du sogenannter Vertreter? Es gibt eine klare rechtliche Definition eines Aufenthalts ohne entsprechende Genehmigung. Wer diese erffcllt, he4lt sich illegal im Land auf, verstf6dft somit gegen die Gesetze und muss entsprechend behandelt werden (sprich den Strafverfolgungsbehf6rden fcberstellt, die alles weitere geme4df der Gesetzeslage regeln).Wer dieses gesezeskonforme Vorgehen aus irgendwelchen vf6llig bizarren ideologischen Grfcnden ablehnt, kann es gerne tun aber wer in der Funktion eines gewe4hlten studentischen Vertreters politische Propaganda audferhalb des hochschulpolitischen Rahmens vebreitet und durch eine spitzzfcngige Formulierung und die gezielte Nutzung von Anffchrungszeichen das rechtsstaatliche Grundgerfcst der BRD in Frage zu stellen scheint, sollte sich durchaus die Frage gefallen lassen, ob er denn fcberhaupt in der Lage ist, zwischen seinem Privatleben und seinem Amt unterscheiden zu kf6nnen und inwiefern diese Art von Propaganda in diesem Rahmen angebracht ist.

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  • Roses

    Posted at 2012-04-26 02:23:53

    Und wozu? Wie we4rs wenn wir uns gleich nackt auhziesen und alles was wir haben in Pe4ckchen packen und in alle Welt verschicken? Der Steuerzahler zahlt nicht Steuern, damit die halbe Welt ins gelobte Land Deutschland kommt, um sich im hiesigen sozialen Sicherungsnetz zu sonnen und vom hohen Lebensstandard zu profitieren, den andere erarbeitet haben. Wer legal einwandert, ist hier willkommen (zumindest offiziell), wer jedoch auf betrgerisch-kriminelle Art das Hoheitsgebiet der BRD infiltriert, zeigt keinen Respekt vor hiesigen Gesetzen, dem Staat und somit der Gesellschaft als Ganzes. Wer diese Art der Gesellschaft sooffensihtlich ablehnt, braucht nicht ach noch belohnt zu werden.Und was heidft hier sogenannten Illegalen, du sogenannter Vertreter? Es gibt eine klare rechtliche Definition eines Aufenthalts ohne entsprechende Genehmigung. Wer diese erffcllt, he4lt sich illegal im Land auf, verstf6dft somit gegen die Gesetze und muss entsprechend behandelt werden (sprich den Strafverfolgungsbehf6rden fcberstellt, die alles weitere geme4df der Gesetzeslage regeln).Wer dieses gesezeskonforme Vorgehen aus irgendwelchen vf6llig bizarren ideologischen Grfcnden ablehnt, kann es gerne tun aber wer in der Funktion eines gewe4hlten studentischen Vertreters politische Propaganda audferhalb des hochschulpolitischen Rahmens vebreitet und durch eine spitzzfcngige Formulierung und die gezielte Nutzung von Anffchrungszeichen das rechtsstaatliche Grundgerfcst der BRD in Frage zu stellen scheint, sollte sich durchaus die Frage gefallen lassen, ob er denn fcberhaupt in der Lage ist, zwischen seinem Privatleben und seinem Amt unterscheiden zu kf6nnen und inwiefern diese Art von Propaganda in diesem Rahmen angebracht ist.

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  • Roses

    Posted at 2012-04-26 02:23:51

    Und wozu? Wie we4rs wenn wir uns gleich nackt auhziesen und alles was wir haben in Pe4ckchen packen und in alle Welt verschicken? Der Steuerzahler zahlt nicht Steuern, damit die halbe Welt ins gelobte Land Deutschland kommt, um sich im hiesigen sozialen Sicherungsnetz zu sonnen und vom hohen Lebensstandard zu profitieren, den andere erarbeitet haben. Wer legal einwandert, ist hier willkommen (zumindest offiziell), wer jedoch auf betrgerisch-kriminelle Art das Hoheitsgebiet der BRD infiltriert, zeigt keinen Respekt vor hiesigen Gesetzen, dem Staat und somit der Gesellschaft als Ganzes. Wer diese Art der Gesellschaft sooffensihtlich ablehnt, braucht nicht ach noch belohnt zu werden.Und was heidft hier sogenannten Illegalen, du sogenannter Vertreter? Es gibt eine klare rechtliche Definition eines Aufenthalts ohne entsprechende Genehmigung. Wer diese erffcllt, he4lt sich illegal im Land auf, verstf6dft somit gegen die Gesetze und muss entsprechend behandelt werden (sprich den Strafverfolgungsbehf6rden fcberstellt, die alles weitere geme4df der Gesetzeslage regeln).Wer dieses gesezeskonforme Vorgehen aus irgendwelchen vf6llig bizarren ideologischen Grfcnden ablehnt, kann es gerne tun aber wer in der Funktion eines gewe4hlten studentischen Vertreters politische Propaganda audferhalb des hochschulpolitischen Rahmens vebreitet und durch eine spitzzfcngige Formulierung und die gezielte Nutzung von Anffchrungszeichen das rechtsstaatliche Grundgerfcst der BRD in Frage zu stellen scheint, sollte sich durchaus die Frage gefallen lassen, ob er denn fcberhaupt in der Lage ist, zwischen seinem Privatleben und seinem Amt unterscheiden zu kf6nnen und inwiefern diese Art von Propaganda in diesem Rahmen angebracht ist.

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  • Dulce

    Posted at 2012-04-25 22:41:15

    Prof. Dr. Franz Mayer hat insoweit, jdeoch stark verkfcrzt gesehen, Recht, denn es gibt tatse4chlich kein individuelles Grundrecht auf Demokratie, welches im Grundrechtekatalog verankert we4re. Es bedarf jdeoch auch keines solchen Grundrechts auf Demokratie, da fcber den Grundrechten das diese Grundrechte selbst garantierende Demokratiegebot gem. i.V.m. als Rechtsbefehl steht, ohne welches die Grundrechte leerlaufen wfcrden bzw. blodfe Staatszielbestimmungen we4ren. Dieses Gebot garantiert die Grundrechte, steht also fcber den Grundrechten und schliedft die Grundrechte auf diese Weise ein. He4tte Prof. Dr. Franz Mayer die Aussage dahingehend pre4zisiert, dass er gesagt he4tte, dass es dieses Grundrechts auch nicht bedfcrfe, da das Demokratiegebot es selbst impliziert, so mfcsste man ihm vollumfe4nglich Recht geben. So kann man nur vermuten, warum er dies so und nicht anders sagte (vgl. Abs. 5).Das drfcckt sich auch in aus, wonach dieser Grundsatzbefehl (im Gegensatz zu Grundrechten) keiner Vere4nderung unterliegt, zumindest nicht, solange das Grundgesetz existiert. Ein (individuelles) Grundrecht auf Demokratie wfcrde implizieren, dass man es (ffcr sich selbst) nicht in Anspruch zu nehmen braucht, also die Wahl he4tte, dieses (Grund-)Recht wahrzunehmen oder auch nicht. Im Hinblick auf das Demokratiegebot ist diese Wahl nicht mf6glich. Geht man jdeoch von der Mf6glichkeit aus, dass dieses Gebot unterlaufen werden soll, dann kann man selbstverste4ndlich von einem aus ableitbaren (kollektiven) Grundrecht des deutschen Volkes auf eben die Erffcllung dieses Demokratie-Gebotes bzw. Rechtsbefehls zur Demokratie durch die f6ffentliche Gewalt sprechen, weshalb auch geme4df , alle Deutschen das (Grund-)Recht zum Widerstand haben Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen. Insofern ist ein fcber den Grundrechten stehender Rechtsbefehl, welcher, im Falle seiner (auch nur erwe4hnten, also geplanten bzw. versuchten) Beseitigung, das Grundrecht zum Widerstand auslf6st. Somit ist es auf jeden Fall zule4ssiger, von einem Grundrecht auf Demokratie (hergeleitet aus dem Demokratiegebot) zu sprechen, als davon, dass dieses Grundrecht nicht existieren wfcrde. Im Hinblick auf die abenteuerliche, weil unter Auslassung entscheidungserheblicher Tatsachen verkfcrzten und so (im einzelnen) richtigen, jdeoch im Gesamtzusammenhang falschen Argumentation des Prof. Dr. Franz Mayer, ist es also zule4ssig zu sagen, dass er ein Verfassung- bzw. Grundgesetzfeind ist.Dadf die Gesetzgebung an die verfassungsme4dfige Ordnung “gebunden” ist, bedeutet, dadf sie sich nur innerhalb der Grenzen dieser Ordnung frei bewegen kann. dcberschreitet sie dagegen diesen Rahmen, so liegt eine grundgesetzwidrige Ausfcbung der Staatsgewalt vor (Wernicke, in Bonner Kommentar 1950, Erl. Art. 20 Abs. 3, II. 3. c).Nimmt man die Tatsache hinzu, dass er diese Aussage als Prozessvertreter des Bundestages machte und der Bundestag sich diese Aussage geme4df der Rechtsstaatpre4missen selbst zurechnen lassen muss, kann man hier feststellen, dass der Bundestag selbst der Meinung ist, es ge4be kein Grundrecht auf Demokratie und daraus schlussfolgern, dass der Bundestag hier fcber ein so genanntes Orbiter Dictum (Nebenbei gesagtes), in einem Verfassungsgerichtsverfahren einen neuen Grundsatz aufstellen (lassen) mf6chte, wonach u.U. durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt werden soll, dass es ein solches Grundrecht auf Demokratie nicht ge4be. Dies we4re das faktische Ende des Grundgesetzes und eines schleichenden Prozesses, welcher seit 1949 vorbereitet wurde. Schaut man sich die verfassungsfeindliche Grundhaltung des Pre4sidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vodfkuhle, an, so sollte diese Aussicht sehr alarmieren. Wahrscheinlich werden wir diese Formulierung so oder in abgewandelter Form im Urteil wiederfinden.Ihr mfcsst unbedingt aufpassen, was sie wie sagen. Lernt die Sprache der Juristen!

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